Beschluss der Linke S-Z: Kriterien für Kandidaturen zu den BVV-, Abgeordnetenhaus und Bundestagswahlen
Kriterien für Kandidaturen zu den BVV-, Abgeordnetenhaus und Bundestagswahlen
Kriterien für Kandidaturen zu den BVV-, Abgeordnetenhaus und Bundestagswahlen
„Niemals alleine, immer gemeinsam“, ist das Motto, mit dem Die Linke den Krisen der Gegenwart begegnet. Im Bundestagswahlkampf 2025 ist auch der Bezirksverband Steglitz-Zehlendorf stark gewachsen. Mit Blick auf kommenden Wahlen, sollen folgende Punkte einerseits bewirken, dass die neue Breite der Partei sich in den Kandidaturen niederschlägt, und andererseits gewährleisten, dass wir als Partei an einem Strang ziehen, damit uns verbindende Klassenpolitik gelingt.
1. Der Wahlkampf wird von der Partei als Kollektiv geführt:
◦ Die Genoss*innen an der Basis stimmen sich eng mit Vorstand und Wahlkampfleitung, dieser wiederum mit der Bundes- oder Landesebene ab.
◦ Umgekehrt können sich Genoss*innen sowohl im Wahlkampf, als auch nach einer möglichen Wahl auf die volle Unterstützung der Partei verlassen, sei dies eine persönliche Beratung oder eine Schulung etwa in Rhetorik.
◦ Basisverbundenheit, Kritikfähigkeit, Lernbereitschaft und revolutionäre Freundlichkeit sind zentrale Voraussetzungen für eine Kandidatur.
2. Folgende Anforderungen gelten für kandidierende Genoss*innen:
◦ Wer Die Linke repräsentiert, muss ihr Parteiprogramm und ihre Beschlüsse sowie Positionen öffentlich auch bei abweichender persönlicher Meinung vertreten und diese zum Maßstab der politischen Arbeit machen.
◦ Vorausgesetzt ist einer Kandidatur ein Bekenntnis zu den entsprechenden Aufgaben, darunter das Erstellen oder Sichten von Drucksachen, das Besuchen von Sitzungen oder Ausschüssen auch am Abend, das Pflegen von Kontakten in die Zivilgesellschaft, die Bereitschaft zu öffentlichem Sprechen und nicht zuletzt Pünktlichkeit sowie Zuverlässigkeit.
◦ Zwecks Transparenz sind Kandidat*innen aufgefordert, ihre politische Biographie sowie Verbandsmitgliedschaften und ihre Einkünfte sowie Nebentätigkeiten offenzulegen.
◦ Kandidat*innen verpflichten sich schriftlich, im Falle ihrer Wahl die vorgesehenen Mandatsträger*innenbeiträge zu entrichten, ferner ihre Mandate im Falle eines Austritts aus der Partei abzugeben.
